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Kategorie: Bücher im Netz, Dossier, Online, Trends
14:14 Uhr Montag, 14. April 2008

Von: AM

Urheberrecht: Provider müssen Daten herausgeben

Musiktauschbörsen und illegale Downloads stellen das bestehende Urheberrecht im Internet vor eine Herausforderung. Jetzt verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, dass es ermöglicht von Providern Adresse und Namen potentieller Raubkopierer zu erhalten.

Quelle: Pixelio.de

Als digitales Dilemma bezeichnet die Wissenschaftlerin Jeanette Hofman vom Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) die Situation des Urheberrechts im Internet. Die digitale Welt bedeutet eine massive Herausforderung für das Urheberrecht in seiner aktuellen Form. Schließlich unterscheidet sich im Netz eine digitale Kopie nicht vom Original. Außerdem basiert fast jeder Vorgang im Internet auf einer Kopie: Schon das Aufrufen einer einfachen Webseite speichert Kopien der relevanten Dateien auf der lokalen Festplatte.

 

Vergangene Woche machte der Bundestag den Weg für Urheber frei, Name und Adresse von mutmaßlichen Raubkopierern von Providern erfragen zu können. Dazu muss ein gewerblicher Nutzen sowie eine richterliche Zustimmung vorliegen. Was eine gewerbliche Nutzung darstellt ist jedoch im Gesetz nicht definiert. Sollte damit der bereits der Geldwerte Vorteil gemeint sein, der beispielsweise durch das Herunterladen einer urheberrechtlich geschützten Musikdatei entsteht, würden Millionen von Tauschbörsennutzern durch das Gesetzt von Strafe bedroht.

 

Die Auseinandersetzung ist in vollem Gange

 

Durch die Möglichkeit der zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Netz wird nach Expertenmeinung die Anzahl von Strafrechtsprozessen abnehmen. Ferner regelt das Gesetz die Abmahnungspraxis von Verstößen gegen das Urheberrecht mit einer Deckelung der Kosten: Maximal 100 Euro dürfen Anwälte für eine Abmahnung berechnen. Für gewerbsmäßiges Filesharing gilt diese Grenze allerdings nicht.

 

Schon vor drei Jahren startete die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) vor dem Hintergrund der Diskussion um das Urheberrecht im Netz das Informationsportal iRights.info. Die besten Beiträge zum Thema Netz und Copyright der Plattform sind jetzt auch in Buchform erschienen. Der Titel „Urheberrecht im Alltag“ informiert über die aktuelle Debatte und gibt Empfehlungen für die tägliche Praxis im Netz. Das Buch kann für eine Bereitstsellungspauschale von zwei Euro online unter www.bpb.de bestellt werden.

 

Ein Nachschlagewerk, dass sicherlich in den kommenden Monaten an Relevanz gewinnen wird, denn die Auseinadersetzung um die Gestaltung des Urheberrechts ist in vollem Gange. Erst heute meldete der Branchendienst Heise.de, die Universal Music Group sehe im Wegwerfen oder Weiterverkaufen von Tonträgern eine Urheberrechtsverletzung.









 


 


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