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Kategorie: Online, Tipp
08:34 Uhr Mittwoch, 14. Mai 2008

Von: SB

Rundfunkstaatsvertrag geht in die nächste Runde

In der anhaltenden Diskussion um den 12. Rundfunkstaatsvertrag haben die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF einen Etappensieg erringen können. Laut einem Kompromiss darf nun auch die ARD eine Mediathek eröffnen und eigene Sendungen bis zu sieben Tagen auf ihrer Seite zum Download bereitstellen. Endgültig ist dies aber noch nicht.

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Nach den langwierigen Diskussionen über die Frage, wer wie viel im Internet veröffentlichen darf, ist nun scheinbar ein Kompromiss gefunden worden, und  die Streitpunkte zwischen SPD und CDU regierten Ländern scheinen beigelegt zu sein. Während Stimmen der CDU lange Zeit für einen Sendungsbezug der Onlineartikel plädierten, machte sich die SPD für eine Erweiterung der  Onlineaktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender stark.

 

Seit Monaten hatten sich Verleger und private Fernsehsender gegen eine Ausweitung des Internetangebotes von ARD und ZDF gewehrt, da sie darin eine Wettbewerbsverzerrung befürchteten. Mit rund 7 Milliarden Euro Einnahmen durch die GEZ-Gebühren hätten die öffentlich-rechtlichen einen klaren Vorteil gegenüber den werbefinanzierten Privatsendern. Diese stehen der angekündigten Änderung weiterhin äußerst skeptisch gegenüber.

 

Kompromisslösung aus Brüssel

 

Auf dem Weg zum neuen Rundfunkstaatsvertrag haben die öffentlich-rechtlichen eine wichtige Hürde genommen. Auch die ARD darf nun eine eigene Mediathek eröffnen, in der Eigenproduktionen bis zu sieben Tagen zum Download bereitgestellt werden dürfen. Somit könnten also nach der Abstimmung der Rundfunkbeauftragten der Länder am 12. Juni und folgenden Gesetzesänderung bis zum 1. Mai 2009, Tagesschau, Marienhof und Co. für die Konsumenten im Internet bereit stehen. Agenturmeldungen lassen sogar Planungen über  einen eigenen Handy-Kanal der Öffentlich-Rechtlichen verlauten. Seit dem 11.Mai ist die ARD-Mediathek aber bereits in einer Beta-Version verfügbar.

 

In der Diskussion um die Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages zwischen der Bundesregierung und der EU in Brüssel wurde zudem ein weiterer Plan beschlossen. Mit Hilfe eines Drei-Stufen-Tests soll es den Sendern erlaubt sein, zusätzlich ihr Internetangebote zu verbreitern. Der Brüsseler-Kompromiss sieht daher vor, dass die Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender nicht nur einen gesellschaftlichen Wert (Public Value) haben müssten, sonder zusätzlich von Gremien bewilligt und Expertenmeinungen über die Entwicklungen für den nationalen Markt eingeholt werden müssten.

 

Auch wenn die rheinland-pfälzische Staatskanzlei als treibende Kraft in der Diskussion um die Änderungen davon ausgeht, dass bei der Abstimmung im Juni die jetzigen Vorschläge unterschrieben werden, sind immer noch einige Punkte strittig. So bleibt beispielsweise die Passage über die Sendungsbezogenheit der Onlinebeiträge bestehen, die allerdings laut Regierungskreisen eine „großzügige Auslegung“ zulassen. Es bleibt also weiterhin spannend, was der Gebühren zahlende Zuschauer ab nächstem Jahr im Internet geboten bekommt.

 









 


 


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