
Bild: Pixelio.de
Das heute in Kraft tretende Gesetzt soll dem Bundesjustizministerium zufolge das geistige Eigentum stärken und den „Kampf gegen Produktpiraterie“ erleichtern. Die am 11. April diesen Jahres verabschiedete Regelung setzt eine EU-Richtlinie zum Schutz geistigen Eigentums um.
Zu den Neuregelungen gehört auch die Verankerung eines zivilrechtlichen Anspruch gegen dritte Personen, die selbst keine Urheberrechtsverletzungen begangen haben, beispielsweise Eltern, deren Kinder illegal Musikdateien im Netz getauscht haben. Für den Rechtsanspruch muss jedoch ein so genanntes gewerbliches Ausmaß nachgewiesen werden.
Für die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen soll nicht auf die beim Provider gespeicherten Verbindungsdaten zurückgegriffen werden. Die Strafverfolgung soll auf Basis einer richterlichen Anordnung stattfinden. Abmahnungen sollen in einfachen Fällen, also ohne gewerbliches Ausmaß maximal bei 100 Euro liegen.
Verbände der Musikindustrie bezeichnen das Gesetz mehrheitlich als wirkungslos. Zu groß seien die Hürden für rechtliche Schritte. Wie viel illegal getauschte Dateien ein gewerbliches Ausmaß kennzeichnen, wird voraussichtlich noch durch Gerichte im Detail zu klären sein.
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