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Kategorie: Bücher im Netz, Buch, Business News, Online
10:21 Uhr Dienstag, 11. Dezember 2007

 

Perlen vor die Säue?

Diesem Eindruck folgte das Oberlandesgericht in Frankfurt im Urheberrechts-Prozess um die Feuilleton-Zusammenfassungen nicht. Das deutsche Recht erlaube das Zitieren unter der Vorgabe, dass ein Zitat in die eigene Wertschöpfung eines Autors eingebunden werde - beispielsweise durch eine Bewertung - so die Richter.

Eine Zusammenfassung müsse gegenüber dem Original jedoch über einen eigenen kreativen Anteil verfügen. Perlentaucher konnte mit dem Urteil einen weiteren Erfolg im schon lange schwellenden Rechtsstreit mit der FAZ und der Süddeutschen Zeitung verbuchen.

Das Urteil macht unter anderem deutlich, das gerade im Internet über neue Formen und Regelungen des Urheberrechts intensiv nachgedacht werden muss. Nur so kann eine digitalles-Urheberrechts Dilemma langfristig umgangen werden.









 


 


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