
Bild: Pixelio.de
Bücher und Internet haben eines gemeinsam: Seiten. Bedruckte Seiten aus Papier im Buch und Webseiten im Internet. Beides soll nun nach dem Willen der Bundesregierung in der deutschen Nationalbibliothek archiviert werden. Private Internetseiten sind von der Regelung, die am 23.10. in Kraft getreten ist, zwar ausgenommen, aber schon die Trennung von privaten und nicht privaten Internetangeboten dürfte sich schwierig gestalten.
Weitgehend unbemerkt hatte die Bundesregierung im Juni das Gesetz verabschiedet. Der IT-Branchenverband Bitkom hatte zuvor bereits 2007 Bedenken zu dem Gesetzesvorhaben geäußert – ohne Erfolg.
Schrift – Bild – Ton
Entsprechend soll nun das Unüberschaubare archiviert werden, am liebsten im PDF Format. Dabei könnte bereits das schwierig werden, denn laut Webseite der deutschen Nationalbibliothek sollen „alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden“ ins Archiv der Kulturgüter wandern.
Die akribische Archivierung des Internets soll nach einem „stufenweisen Vorgehen“ erfasst werden, beginnend mit Netzpublikationen, die eine „Entsprechung im Printbereich“ haben. Danach sollen Ablieferschnittstellen für einen reibungslosen Ablauf sorgen.
Regal- und Speicherplatz
Genauso wie Bücher Platz benötigen, wird die Sammlung des Internets ebenfalls jede Menge Speicherplatz benötigen. Ganz abgesehen von deutschsprachigen Seiten auf ausländischen Servern oder genauen Abgrenzungen zwischen privaten und nicht-privaten Inhalten: Ist beispielsweise ein Blog öffentlich oder privat? Was bedeutet überhaupt Privatsphäre im Internet?
Bis diese Fragen geklärt sind, wird die deutsche Nationalbibliothek voraussichtlich keine Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen nicht archivierte Webseiten anstrengen. Obwohl das theoretisch möglich wäre: Eine Abmahnung kann dem Branchendienst heise.de zufolge bis zu 10.000 Euro teuer werden.
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