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Kategorie: Online, Portale
16:05 Uhr Mittwoch, 09. April 2008

Von: SB

Minderjährige als Zielgruppe von virtuellen Welten

Mittlerweise findet man im Internet vom virtuellem Haustier bis hin zur Welt der Barbie Girls eine Reihe an Plattformen, die auf Kinder und Jugendliche abzielen. Allerdings nur selten zur Freude der Eltern. Bei der Virtual Conference 2008 in New York, auf der die kindgerechten Plattformen das dominierende Thema waren, traten daher vor allem rechtliche und ethische Fragen auf den Plan.

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Die virtuelle Welt der Barbie Girls erfreut sich bereits 11 Millionen registrierten Nutzern. Die Pinke Glitzerwelt dürfte aber bald noch mehr Zulauf bekommen, denn der Betreiberkonzern Mattel hat schon die nächste Stufe der Kommerzialisierung erreicht: die kostenpflichtige Premiumversion Barbie Girls VIP. Diese dürfte bei einigen Eltern nicht gerade auf freudige Erwartung stoßen.

 

Vertrauen der Eltern gewinnen

 

Grund für die Beunruhigung sind unter anderem äußerst kindgerechte Werbung oder undurchsichtige Gewinnspiele. Hierfür gilt in den USA der so genannte Children´s Online Privacy Protection Act (COPPA), der für einen Schutz der Kinder unter 13 Jahren im Internet sorgen soll. Auf der Konferenz wurde daher der Umgang mit dem Gesetz vielfach thematisiert. Durch eine verpflichtende Zustimmungsmail von einem Account des Erziehungsberechtigten oder Regeln, denen die Eltern zustimmen müssen, solle die Einhaltung der Richtlinien gewährleistet werden. Auf barbiegirls.com sind derartige Regelung bereits erfolgt.

 

Das Vertrauen der Eltern zu gewinnen steht deshalb bei den betreibenden Firmen äußerst hoch im Kurs. Rosie O´Neill von Barbie Tech (Mattel) wies auf der New Yorker Konferenz auf das verbreitete Misstrauen der Erziehungsberechtigten gegenüber der Internetnutzung ihrer Kinder hin.

 

Verantwortung der Betreiber

 

Aber wenn sich die Kleinen erst einmal mit der Erlaubnis der Eltern eingeloggt haben, stehen die Betreiber in der Verantwortung. Mit Filtersoftware und Dauerüberwachung wird versucht, dem COPPA gerecht zu werden. In Einzelfällen haben Verstöße bereits zu Strafen von bis zu einer Million US-Dollar geführt.

 

Im Falle von barbiegirls.com ist allerdings verwunderlich, dass bereits vor Eintritt in die virtuelle Welt auf der Startseite zum Einkaufen animiert wird. „Go shopping“ poppt direkt als erste Rubrik unter der Überschrit „Join the fun!“ auf, und erinnert an branchenübliche Fernsehwerbespots.

 

Hierzulande begrenzen das deutsche Wettbewerbsrecht (UWG) und die europäischen Richtlinien die Werbemöglichkeiten weitaus deutlicher als das COPPA in den USA. Alle Aufforderungen ein Produkt zu kaufen, die sich direkt an Kinder wenden, sind ausdrücklich verboten. Allerdings bezieht sich das bisher nur auf audiovisuelle Medien, wie Fernsehen. Sollten virtuelle Welten aber als Online-Spiele eingestuft werden, muss das Verbot bei der Auslegung des Wettbewerbsrechtes berücksichtigt werden.

 

 









 


 


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