
Bild: pixelio.de
Bereits seit Beginn des Jahres steht der Streit um die Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages auf der Agenda der Länder. Die Vorschläge über die Online-Präsenz von ARD und ZDF sorgen seit Wochen für Zwist zwischen den Zeitungsverlagen und den Intendanten. Die Frage, ob die Öffentlich-Rechtlichen auch nicht sendungsbezogene Beiträge ins Netz stellen dürfen, die damit automatisch gebührenfinanziert wären, ist Kernpunkt der Streitfrage.
Bislang hatte allerdings sich ein Netz aus Politik, wie beispielsweise der Vorsitzende der Rundfunkkommission, SPD-Chef Kurt Beck oder der DGB-Vorsitzende Michael Sommer, auf die Seite der Sender gestellt. Nun, kurz vor der entscheidenden Sitzung am 12.06.2008, überraschte der baden-württembergische Ministerpräsident Oettinger die Presse mit klaren Aussagen.
Er plädierte offen für eine finanzielle Deckelung und ein reduziertes Angebot der Sender, anderenfalls wäre der Vorschlag „mit Sicherheit nicht genehmigungsfähig“. „Wenn zum Beispiel in einer Tagesschau-Sendung über zehn Themen berichtet wird, dann dürfen auch nur diese online abgebildet werden. Aber nicht die 30 anderen Themen, die es nicht ins Fernsehen geschafft haben“, so Oettinger. Es sei nun die Aufgabe der Politik, faire Grenzen zu ziehen.
Konsequenzen aus Brüssel
Wie sich die Ministerpräsidenten entscheiden werden, ist noch völlig offen. EU-Medienkommissarin Viviane Reding machte im Vorfeld allerdings die Konsequenzen der Entscheidung deutlich: Falls sich die Ministerpräsidenten nicht an die Vorgaben der EU-Kommission halten sollten und klare Grenzen für den Online Bereich der öffentlich-rechtlichen Sender ziehen, drohten Deutschland rechtliche Konsequenzen. Gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ äußerste sie sich deutlich: „Ich erwarte, dass die politisch Verantwortlichen in Deutschland diese Woche einen Text vereinbaren, der die mit der Europäischen Kommission Ende 2006 getroffene Vereinbarung in vollem Umfang respektiert“, so Reding.
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