
Einige Eckpunkte stehen bereits fest: ARD und ZDF dürfen keine „elektronische Presse“ im Internet präsentieren. Demnach dürfen die öffentlich-rechtlichen Sender nur sendungsbezogene Inhalte auf ihren Webseiten anbieten und kein presseähnliches Angebot online stellen, beispielsweise keine kommerziellen Offerten wie Partnerbörsen, Freizeit-Tipps oder Beratungsdienste. Dennoch dürfen sie ihre Inhalte - auf sieben Tage zeitlich begrenzt - den Verbrauchern zur Verfügung stellen. Großereignisse wie internationale Fußballturniere oder die Olympischen Spiele sollen auch weiterhin im Netz zu sehen sein dürfen. Doch auch hier wurde ein zeitlicher Riegel vorgeschoben: Derartige Veranstaltungen dürfen lediglich bis zu 24 Stunden nach dem Ergebnis im Netz frei zugänglich sein.
Neben jenen Richtlinien wurde noch eine Negativliste erstellt, die kommerzielle Verwertungsketten unterbinden soll. So darf bei einer aufgezeichneten Kochsendung beispielsweise kein weiterer Link zum Kauf des dazugehörigen Kochbuches animieren.
Wirklich entschieden ist dabei allerdings noch nichts, denn die konkreten Richtlinien sollen nun in den kommenden Monaten erarbeitet werden. Im Herbst 2008 soll dann die endgültige Entscheidung getroffen werden. Bis dahin könnten sich die erhitzen Gemüter bei der Debatte, bei der sich auch Verbände aus Rundfunk-, Tele- und Printmedien zu Wort gemeldet hatten, möglicherweise beruhigt haben.
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