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Kategorie: Bücher im Netz, Buch
15:30 Uhr Freitag, 07. März 2008

Von: SB

Gespickt und erwischt

In der Schule macht jeder zumindest einmal die Erfahrung, dass Abschreiben keine so glorreiche Idee ist. Außer man lässt sich nicht erwischen. Der Autor des Buches „ß. Ein Buchstabe wird vermisst“ war vielleicht in der Schule immer zu brav.

Der Eichborn Verlag stoppte nun endgültig die Auslieferung des Buches über den durch die Rechtschreibreform eliminierten Buchstaben „ß“ von Frank Müller. Das Erstlingswerk des Autors stellte sich als bunte Plagiatsammlung verschiedenster Quellen heraus. Darunter findet sich beispielsweise ein Artikel aus der Süddeutschen Zeitung, Passagen aus der Fachzeitschrift SIGNA, Wikipediatexte oder auch ganze Abschnitte anderer Buchautoren. Ohne diese als Zitate kenntlich zu machen, hatte Müller sie in seinen Fließtext eingebaut und wurde erwischt. Nachdem Martin Z. Schröder, einer der verarbeiteten Autoren, seinen eigenen Text in einem ihm zugeschickten Rezensionsexemplar wieder fand, begann die Fassade des Neuautoren Müller zu bröckeln.

 

Schwache Rechtfertigung

 

Anfängliche Begründungen wie „technisches Versehen“ oder „Zeitdruck“, die den Autor an einer korrekten Zitierweise gehindert hätten, waren nach weiteren Recherchen Schröders nicht mehr tragbar. Ein Desaster für den Verlag, der nun handeln musste.

 

Peinlich ist es aber, abgesehen von dem für Eichborn erlittenen Vertrauensschaden, vor allem für Autor Frank Müller. Der geistige Diebstahl ist zwar in der heutigen Zeit oftmals nur einen Mausklick entfernt, da dank Wikipedia und Co. jegliches Wissen im Internet leicht zugänglich ist. 

 

Folgenreicher Fauxpax

 

Der Entdecker des geistigen Diebstahls Schröder bedauert heute in der Süddeutschen Zeitung, dass der Verlag in seiner auf der Webseite veröffentlichten Stellungnahme zwar eine Entschuldigung „bei den Autoren für nicht kenntlich gemachte Quellen“, aber keinerlei Bedauern über den Vorfall äußerte. Trotz allem wird voraussichtlich keiner der betroffenen Autoren eine Anzeige gegen Eichborn erheben, was zumindest den materiellen Schaden für den Verlag eindämmen wird.

 

Folgen hat diese Plagiataktion aber trotzdem: Der Ruf des Verlages ist geschädigt, das Buch wird nicht erscheinen und der Autor ist gebrandmarkt.

 









 


 


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