Jetzt hat der Kulturausschuss des Europäischen Parlamentes entschieden, dass Nutzern der Internethahn nicht wegen einer Urheberrechtsverletzung zugedreht werden darf. Dies hatte der britische EU-Abgeordnete Christopher Heaton-Harris von der Providern gefordert.
Ferner sprach sich der Kulturausschuss auch gegen den Einsatz von Filtern aus, die urheberrechtlich bedenkliches Material aus dem Datenstrom fischen sollen. Durch seine Entscheidung gibt der Kulturaustausch ein offenes Signal, eine Neuordnung des Urheberrechts im Netz ohne Scheuklappen und mit offenem Ausgang zu verhandeln.
Erst jüngst hatten die vier großen Musikkonzerne beschlossen, künftig auf Digital Rights Management (DRM) Technologien zu verzichten.
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