
Bild: pixeliol.de
Zu Beginn der Leipziger Buchmesse, auf der auch wie schon im vergangenen Herbst in Frankfurt das Thema Ebooks und digitale Lesegeräte das beherrschende Thema ist, hat sich die Brache weit aus dem Fenster gelehnt. Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des deutschen Buchhandels, Alexander Skipsis, erklärte bei der Eröffnung der Messe am Donnerstag, „man werde in aller Schärfe gegen illegalen Download vorgehen“. Der Börsenverein sähe sich von der Politik zu diesem Schritt gezwungen, da diese zu einer „Bagatellisierung des organisierten Verbrechens“ neige, so Skipsis weiter.
Zudem ließ der Hauptgeschäftsführer die Drohung verlauten, man werde die „Gerichte mit tausenden von Verfahren beschäftigen“. Dass er damit nicht nur die Kunden von Ebook-Downloads von Beginn an unter einen Generalverdacht stellt, sondern auch die Aussicht auf Benutzerfreundlichkeit in weite Ferne rückt, scheint unwichtig. Denn mit komplizierten Kopierschutzmaßnahmen (DRM) leidet auch die Anwendbarkeit der Technologie.
Nichts von der Musikindustrie gelernt
Diese Ankündigung lässt vermuten, Skipsis und die Buchbranche haben nichts aus den Erfahrungen der Musik- und Filmindustrie gelernt. Diese hatten seit der Digitalisierung ihrer Produkte erhebliche Schwierigkeiten durchleiden müssen. Dabei hat sich beispielsweise gezeigt, dass manch übervorsichtige DRM-Maßnahme zum einen das Kundenvergnügen trüben, und zum anderen auch nicht vor illegalen Downloads schützen kann.
Im Internet lösten die Absichten des Börsenvereins eine wahre Kommentarwelle aus. So finden sich auf dem Nachrichtenportal heise.de 26 Stunden nach Veröffentlichung des entsprechenden Artikels rund 500 Beiträge. Die meisten davon zeugen von Unverständnis, blankem Hohn oder Empörung. Und immer wieder taucht die Frage auf, weshalb die Buchbranche sich auf dem besten Weg befindet, aus den Fehlern der Musikindustrie nicht gelernt zu haben.
Eine Drohung über strafrechtliche Verfolgungen von illegal herunter geladenen Ebooks dürfte neben dem Unmut im Netz auch vor deutschen Gerichten wenig Freude auslösen. Statt also mit erhobener Faust vor möglicher Illegalität zu warnen, sollten eher Wege für einen innovativen Umgang mit der neuen Technologie erörtert werden, beispielsweise die Einbindung digitaler Wasserzeichen. Doch es bleibt abzuwarten, ob sich demnächst die Buchbranche gegen ihre eigenen Leser und in diesem Falle auch Kunden stellen wird.
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