
Bild: pixelio.de
Hierzu hatte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels heute eine Stellungnahme veröffentlicht und erklärt die gesetzlich festgesetzte Buchpreisbindung gelte auch für Ebooks. Notfalls werde man die Auffassung auch gerichtlich durchsetzen wollen, so Preisbindungstreuhänder Christian Russ in einem Interview.
Demnach werden elektronische Bücher, insofern sie einer gedruckten Version im wesentlichen ähneln, deutschlandweit preislich gebunden sein. Die Höhe ist dabei von dem Preis der gedruckten Version unabhängig, d.h. Ebooks können günstiger eingestuft werden als die Printausgaben. Dennoch muss der Preis einheitlich vom Verlag gebildet werden, um auf dem Markt für E-Books „oligopolistische oder gar monopolistische Strukturen“ zu vermeiden, heißt es in der Erklärung.
Dies gelte jedoch nicht für abweichende Ausgaben, beispielsweise Kapitelauszüge aus Fachliteratur oder einzelne Teile aus Sachbüchern. Zudem sind Zugriffsberechtigungen auf Online-Datenbanken, Mehrfachnutzungen von Inhalten in Netzwerken sowie die Nutzung von vernetztem Content von der Regelung ausgenommen.
Die Kontroverse über die Preisbindung elektronischer Bücher besteht schon seit längerem, doch in den letzten Monaten hatte sie neuen Antrieb erhalten. Der Erfolg von Amazons Lesegerät Kindle in den USA sowie weitere Modelle, die in naher Zukunft auf dem deutschen Markt erhältlich sein werden, stellte den deutschen Buchhandel vor ein Problem: Eine Art Flatrate für Bücher, bei der der Kunde für einen Festpreis die Bestsellerlisten von der New York Times oder ähnlichen Zeitungen auf sein Gerät laden kann, wollte man für den deutschen Markt verhindern. Unter anderem dieser Funktion wird jedoch der Erfolg des Kindle in den USA zugeschrieben.
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