Die Huch Medien AG, die im Erotikbereich tätig ist, hatte von Arcor verlangt, den Zugriff auf Google zu sperren. Dort, so der Kläger, könnten Onliner Zugriff auf pornografische Inhalte ohne Alterskontrolle erlangen. Wäre die Klage erfolgreich gewesen, ein schwerer Schlag für Arcor: Rund 90 Prozent der deutschen Internetnutzer suchen im Netz mit der Suchmaschine Google.
Vor einigen Wochen war Arcor in einem ähnlichen Prozess dazu verurteilt worden, den Zugriff auf Youporn.com zu blockieren. Arcor hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Anders als in diesem Fall stelle Google jedoch keinen Inhalt zur Verfügung, das Angebot sei inhaltsneutral, so die Richter in der Urteilsbegründung.
Übrigens entschied das Landgericht Düsseldorf in einem anderen Urteil, dass ein Provider den Zugang zu YouPorn.com nicht sperren müsse.
Die Frage, die sich stellt ist, wo Zensur beginnt und wo nicht. In Deutschland jedenfalls, so zeigt das Urteil, ist der Weg zu Golden Wall, wie die chinesische Netzzensur genannt wird, noch weit. Dennoch…
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